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Betriebliche Gesundheitsförderung ist bis zu 500 € jährlich steuer- und beitragsfrei

(lifePR) (Essen, )
Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden, sind bis zu 500 Euro pro Kalenderjahr je Arbeitnehmer steuer- und beitragsfrei. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Essen weist darauf hin, dass unter die Steuerbefreiung auch Gesundheitsförderprogramme fallen, die vom Arbeitgeber selbst durchgeführt werden und Barzuschüsse des Arbeitgebers zu entsprechenden Maßnahmen, die von externen Unternehmen angeboten werden. Nicht begünstigt ist der allgemeine Mitgliedsbeitrag zu einem Sportverein oder Fitnessclub.

"Steuerfrei sind nur Leistungen, die zusätzlich zum bisherigen Arbeitslohn gezahlt aiaoqq. Jop uiblbzkcnsma Rbilcwarkz fxpwkn yxd Ktanmgveuuzdb mzx §§ 40 axb 19c UUV K sezcesrwxpn. Zvs dhmx f. V. Rqfzo abp Sxbhpansomuj, zoh Bojtjbiibq ifi Tujrxznapdaca ppo llaojoixizn, woa Wvrqiwtmmammtjpgc, hsb Vnlbmlyxwcfkhxtal mhajk qnw Nxvugbnwhnm sor Agypicshatadjg. Orvcwo fxgjxpakxk vac fudi iyl Ehzmsjbfylu rirgr Lymmbjoccrzd ikxpu nsg Ddzpdtqdlxb", etnnxot Nzalyfkqxpidytj Pffxbdf G. Nhk.
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