Telekommunikationsgesetz bedürfen wesentliche Änderungen der Eigentümerstruktur von Unternehmen, denen Mobilfunkfrequenzen zugeteilt wurden, der Genehmigung durch die TKK.
Die Regulierungsbehörde hatte beim Antrag der A1 Telekom Austria AG zu prüfen, ob es durch die Beteiligung zu einer Änderung der Frequenznutzungsrechte und damit verbundenen technischen Auswirkungen sowie Beeinträchtigungen des Wettbewerbs kommt. Da dies nicht der Fall ist, konnte die TKK die Genehmigung aussprechen.
Die Entscheidungen der TKK sind auf der Website unter http://www.rtr.at/de/tk/F_5_12 und ldsz://wvq.sle.vn/tp/fp/Q_8_5_00 axyiopjl.