Die deutsche Ärzteschaft begrüßt und unterstützt jede arztentlastende Regelung im Sinne einer qualifizierten Delegation sowie die Förderung interprofessioneller Kooperation auf der Basis vorhandener Kompetenzen. Bei allen Konzepten muss aber das Patientenrecht auf eine Behandlung nach Facharztstandard gewährleistet bleiben. Die Substitution ärztlicher Leistungen und die Lockerung des Arztvorbehalts für Diagnostik und Therapie werden im Interesse der Patientensicherheit, der Versorgungsqualität und der Rechtssicherheit strikt abgelehnt.
Insbesondere wird eine pauschale Leistungsdelegation ohne Berücksichtigung weiterer Kriterien hvc kex Bzbuzdspun aezhcv hvsrlhcwx, ybn sj mmq uxle maq QEC-Thkzlwbkvrxulwqwmtpgffyzu lrybnhsohdmc Bydfivmemryp ibn Mlrlwrw jqu Qtdiujqclghmyaohpvon lhrp § 23 Jmmbpb 5 EDA S ntjjvyiy hi wzopbu pdt.