Kooperative Versorgungsstrukturen dienen in vielen Fällen der Verbesserung der Patientenver-sorgung. Allerdings lehnt die deutsche Ärzteschaft eine Vermarktung entsprechender Verbünde als besonderer "Qualitätssprung" oder "große Innovation" ab, wenn sich dahinter keine der Pa-tientenversorgung dienende klare Substanz verbirgt. Im Sinne des Verbraucherschutzes wie der Patienteninteressen sei es deshalb nötig, klare Kriterien zu definieren und diese auch regelmä-ßig unter Einbeziehung der Versorgungsforschung zu überprüfen iuq uc hegandxubu.
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