"Das ist für uns ein ermutigendes Signal. Wir erkennen die Asylsuchenden als Einwohner an und respektieren sie. Ich gehe davon aus, dass der Gesetzgeber die Entscheidung zügig umsetzen wird."
Das Gericht hatte die Höhe der Geldleistungen am Mittwoch als evident unzureichend bezeichnet, weil sie seit 1993 trotz erheblicher Preissteigerungen in Deutschland nicht verändert worden ist.
Für Gillo trifft die Begründung des Bundesverfassungsgerichtes auch auf die seit Jahren stagnierenden Unterbringungssätze für Asylbewerberheime zu. Er hatte 2011 in seinem "Heim-TÜV"- Bericht zur Situation in sächsischen Gemeinschaftsunterkünften eine angemessene Finanzierung gefordert.