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Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

Vergünstigungen für Medizinstudenten ab dem 3. Studienjahr

Studium finanziell absichern, sicherer Arbeitsplatz nach der Facharztausbildung

(lifePR) (Dresden, )
Mit dem Beginn des Wintersemesters 2012/2013 können erneut bis zu 50 Medizinstudenten am Programm Studienbeihilfe teilnehmen. Das Programm wird gemeinschaftlich von den Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und dem Freistaat Sachsen finanziert. Die Studienbeihilfe richtet sich an Medizinstudenten, die den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung , das »Physikum« bestanden haben, und nach Abschluss ihres Studiums und der Facharztausbildung hausärztlich tätig werden möchten.

Die Studienbeihilfe wird maximal 48 Monate wie folgt gezahlt:

- 300 Euro monatlich im ersten und zweiten Jahr,
- 400 Euro monatlich im dritten Jahr und
- 600 Euro monatlich im vierten Jahr des Beihilfezeitraumes.

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