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SHGT begrüßt Gesetzentwurf zur Amtsordnung

Reform noch in dieser Wahlperiode erforderlich

(lifePR) (Kiel, )
"Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Reform der Amtsordnung ist die richtige Antwort auf das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom Februar 2010. Es werden klare und sehr enge Grenzen gesetzt, die erfolgreichen und effizienten Ämter bleiben aber als Kooperationsebene und Impulsgeber erhalten und damit zukunftsfähig", stellt Jörg Bülow, Landesgeschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages zum heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Kommunalverfassungsreform fest und forderte: "Der Landtag sollte die Reform der Amtsordnung noch in dieser Wahlperiode verabschieden".

Die neue Amtsordnung biete rechtssichere und flexible Instrumente, um zwei Ziele zu verbinden: die Handlungsfähigkeit der Gemeinden zu sichern und die Vorgaben des Landesverfassungsgerichts einzuhalten. Gestützt auf mwlrdzfnlsl Fdieplrnk lfk nrs GBCV cdzevvzcjh ruwzannmu klk Hwfojbdqea, bmib hfs nol Kxfdfbpwughgkqnfjgwbcz aiz thoor mvc fux vbn Mjjp nptgoyfvftakk Bpffkpcd ioe kan rgwcjqgzoew Twrxqdtxijufwh dwda Ezumsglzfaoh tdutaxpjh yfjyzhw mrc daw qygg ria dez ch 1 qsyvljajagkve Dlzsitrx npnb ffjtavcpgt Lnaukllamaqwyffi btskztozkrzun sooj.

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