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Schweizerische Bundesbahnen SBB

Neue Regelung für Rückerstattungen im internationalen Verkehr

Fahrplanwechsel vom 13. Dezember

(lifePR) (Bern, )
Ab Fahrplanwechsel führt die SBB bei Verspätungen im grenzüberschreitenden Verkehr die europäischen Rückerstattungs-Vorgaben ein. Betroffene Fahrgäste erhalten einen Reisegutschein, der neu an jedem Bahnhof auch in Bargeld umgetauscht werden kann.

Ab dem kommenden Fahrplanwechsel führt die SBB die europäischen Rückerstattungs-Vorgaben bei Verspätungen im grenzüberschreitenden Verkehr ein. Ab 60 Minuten Verspätung werden 25 Prozent des Fahrpreises rückerstattet, ab 120 Minuten 50 Prozent.

Bei TGV-Verbindungen ist die SBB schon heute grosszügiger, als es die europäischen Vorgaben verlangen: So wird ab 30 Minuten Verspätung ein Drittel des Fahrpreises rückerstattet. Neu gibt es ab 120 Minuten 50 Prozent Rückerstattung auf den Fahrpreis.

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