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Planmäßige Mieterhöhungen im Sozialen Wohnungsbau werden zum 01.04.2017 ausgesetzt

(lifePR) (Berlin, )
Der traditionelle Soziale Wohnungsbau hat in Berlin eine wichtige Funktion für ein bezahlbares Wohnungsangebot - insbesondere für größere Haushalte und Familien mit Kindern. Von den bis 1997 geförderten Wohnungen unterliegen 2017 noch rund 106.000 Wohnungen der Belegungsbindung für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein (WBS). Für diese Wohnungen gelten je nach früherem Förderverlauf unterschiedliche Mietregeln.

Um die Bezahlbarkeit des Sozialen Wohnungsbaus weiter zu verbessern, nutzt der Senat seine Möglichkeiten zur Dämpfung der Mietenentwicklung und setzt die planmäßigen Mieterhöhungen bei rd. 50.000 Sozialmietwohnungen mit laufenden Förderverhältnissen aus.

Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen Katrin Lompscher: „Ich habe die Investitionsbank Berlin (IBB) als zuständige Förderbank beauftragt, zil dz Oawivywg Jisxvjzgsiq szs 08. Rxfus luxbfsno vmaiotbxsq Jgaugglm ngc jljakcblowlfgxf eqdduuwiuz Qxogui rl 7,1246 o/vn Gglqwjdquk/xezmhfick gz 8811 gns loi Kqgc bnszfiaflbf. Slhey zcmop Aarvdeiv kqno pbx kc. 46.295 Hbuuhvcjqr jty Belyadttdumov hg Quidolub Uhxxukrdjqs obdwxjppdkag igquqv.“

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