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Vergabe von landeseigenen Einfamilienhausgrundstücken im Erbbaurecht an gemeinnützige Träger - Interessenbekundungsverfahren startet

(lifePR) (Berlin, )
Berlin vergibt landeseigene Grundstücke grundsätzlich nur noch im Erbbaurecht. Auf diesem Wege soll auf zahlreichen unbebauten oder ungenutzten landeseigenen Einfamilienhausgrundstücken eine neue und gemeinwohlorientierte Nutzung realisiert werden.

Nach einer Pilotphase im Jahr 2021 können nun bis zum 25. Mai 2022 Interessenbekundungen für rund 40 Grundstücke eingereicht werden. Die Grundstücke sind zwischen 420 und 1.500 m² groß und liegen in den Bezirken Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Steglitz-Zehlendorf und Treptow-Köpenick. Auf den Grundstücken sollen Angebote der langfristigen Versorgung von Menschen mit Unterstützungsbedarf durch betreute Wohnformen geschaffen werden. Grundstücke können auch an Träger mit ambulanten Angeboten oder Beratungsleistungen vergeben werden.

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