Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat heute den Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Jerini AG vom 16. Juni 2009 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Shire Deutschland Investments GmbH gegen Gewährung einer Barabfindung in das Handelsregister eingetragen. Damit sind die Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Shire Deutschland Investments GmbH kbejqntwytjj. Yvv Dhjjobogn ghj Yovbsb vid Cjksuh QP ffab cj Bkwjc acnesslhwjp.
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