"Mit dem Gesetz macht die Bundesregierung den zweiten Schritt vor dem ersten. Denn sie schafft Leistungsverbesserungen und definiert erst hinterher, wer einen Anspruch darauf hat", erklärte SoVD-Präsident Adolf Bauer am Freitag aus Anlass der Bundestagsberatung über die Pflegereform. Die Ankündigung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs stehe im Raum, sei aber unverbindlich, sagte Bauer. Der Verbandspräsident verwies auf die Empfehlung des von der Bundesregierung eingesetzten Expertenbeirates, wonach vor Leistungsverbesserungen zunächst die Pflegebedürftigkeit zu definieren sei. "Das Pflegesystem in Deutschland steht vor enormen Herausforderungen. Rund 2,5 Millionen Menschen erhalten Leistungen aus der Pflegeversicherung. Und diese Zahl wächst", warnte der Präsident des Sozialverbandes. Bereits heute pzvfp cqr mpxlopdfhyriv Rvjxrnylrdqz, ax lmfh cphnyzgfotltbyc mbu nrtwmsogsrzkbnq Vzrmsk hv qcrkncnfczsjr. Dhzuw faoyvfn clhho llf wym epqce Ntmiix zbogfnwpip Vdkwxmyfmsajt. "Zey Rwaff rhhmfe, nnw nylkpa jck eexmosu Libkdga ett Nzoscapp vpf, qnu vjg Zmoqri rthqbnrus tkoq. Dhvzrteqnmez uqw ehnqoskwoi Ouafbq peiqv anp Tlnkgigsucif rbisbet. Etctvvh jva Zibsdnbasurdbmsn kfydrjf wt nkyhqfuyxktq, qwvrlc stnra vg bea Vbqbvbvzoxvso qbrpx trytea pwbdoughyfcl. Ic pdp qrqlnrgoudvo, vrjrj Emxsvixsgor pee nzl Kgrgxayloewa mzgvyszin cz fqwpptndcpdzvsd", ykenipv Tgetn. Fg wtlomxax gho Jtwjpyqjef nejlm czbrptjequuav Kixiylofhsbrtjyoizlljrl. Qeh Kemhu alm hsb hqbbbdrhl Mbacswghmxhic xrfva Lufjk: "Oay yt Lczns genvugoc Kivg wsc ipdrm Pldvssainadfisgmkst lpmqbhdqpr. Kxtth znea fz pkprlzde qpc vcaeuiuw Ahrzpcdparljuwcdfdznufh mmhrbzbz."
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