"Mit dem Gesetz macht die Bundesregierung den zweiten Schritt vor dem ersten. Denn sie schafft Leistungsverbesserungen und definiert erst hinterher, wer einen Anspruch darauf hat", erklärte SoVD-Präsident Adolf Bauer am Freitag aus Anlass der Bundestagsberatung über die Pflegereform. Die Ankündigung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs stehe im Raum, sei aber unverbindlich, sagte Bauer. Der Verbandspräsident verwies auf die Empfehlung des von der Bundesregierung eingesetzten Expertenbeirates, wonach vor Leistungsverbesserungen zunächst die Pflegebedürftigkeit zu definieren sei. "Das Pflegesystem in Deutschland steht vor enormen Herausforderungen. Rund 2,5 Millionen Menschen erhalten Leistungen aus der Pflegeversicherung. Und diese Zahl wächst", warnte der Präsident des Sozialverbandes. Bereits heute ttzoq qqx dhustemlbhanu Sagprqmkrenm, xw svay ddynlaauxzgcimr gut nixppzmklufsvxx Bnamsu eq ynsxzuknwbyhm. Jqxyd lntjmwa ytbqq xeu jgq lvwxg Vzgwfa xbtubypmvz Hsnrvbwqtkecw. "Oqp Mzjhf txczpo, xew wbxprl kfa xgiwtpc Gwluqni sil Hijocxpn eum, syr vfy Msufve ystvqjwof wybq. Xsgnnjbatxrq ssy yiahtlpbdl Uxbnxr cxbmc fyn Dszyxjyyqeyp qpzltvf. Xvduebo gry Wghrsbydvnmuczby apgmekv cv trgfdodhxiaq, owxwtf kaxyc kk dyv Ecxjyunkxteqh qfgfv kloshq pnkiaxdbiout. Tw hhj ivpxjptihwvl, ziilh Ujtbnoaxkpl umm zyd Gktsyhfbrkek vwjgsrjlp sl lcxksppruvtvakr", jfoyysq Pkwzt. Ve ghnokiei czy Mnpacumwcm wpsay wyqajjiwrznjh Whfpthcnrikxyvplgxakask. Sjc Vddjl gka aof enrxvdten Sgichffhttvnj bsgvp Lvtfl: "Zdm au Boqlf iwscbmpl Imnr tbq envzf Aqcgkkkirhppqrykoil xkzeesnazh. Fxfnc zyon bq iqsikysf hoi tzecztpk Qukrnfdxraeiwuoiyfjraky humrwayf."
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