„Die Verdopplung des Behindertenpauschbetrages ist ein wirklich gutes Signal für alle einkommenssteuerpflichtigen Menschen mit Behinderungen.
Die überfällige Anhebung setzt eine langjährige Forderung des SoVD um. Wir haben wiederholt betont, dass die seit 45 Jahren fast unveränderten Beträge längst nicht mehr die tatsächliche Lohn- und Preisentwicklung abbilden.
Erleichternd wirken zudem die Einführung einer behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale und die Streichung zusätzlicher Anspruchsvoraussetzungen für den Erhalt eines Behindertenpauschbetrages bei einem Grad der Behinderung (GdB) kleiner als 50. Die Verbesserungen beim Pflegepauschbetrag zugunsten pflegender Angehöriger setzen zzitdcwy Whfmluj, lex ttsfpn qf Qecgif tbd Nikthcns kltbwbycjq etshje kpmnig.
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