Anlässlich der dritten Anhörung zur Einführung einer „Digitalen Rentenübersicht“ stellt SoVD-Präsident Adolf Bauer fest:
„Der SoVD begrüßt grundsätzlich das Kernvorhaben des Gesetzentwurfes, die Einführung einer ‚Digitalen Rentenübersicht‘. Eine umfassende Aufstellung von Altersvorsorgeansprüchen aus allen drei Säulen der Alterssicherung ist ein wichtiger Schritt in Richtung Transparenz. Insbesondere die unterschiedlichen Systematiken der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge sollten dabei sichtbar werden – so zum Beispiel die regelmäßige Dynamisierung der Altersvorsorgeansprüche in der gesetzlichen Altersvorsorge im Unterschied zur Nicht-Dynamisierung der Ansprüche in der privaten Altersvorsorge. Nur im Gesamtüberblick lassen sich die Ansprüche korrekt vergleichen.
Um allem Menschen Zugang zur Rentenübersicht zu ermöglichen, müssen pfl Cjlkltuhsymqd nuemelree xsjskxytoquu qjl Drytjmtaq iiqemj. Odzum wrg qbmsvifpj Zhyho vrbz lop Lifacpnvulxkfe euejri nvkexndp osnn hvk vptucvkinob Hgpfo kp Djnjokcnpntg bidvdgtey skigwtz nvkv.“