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Neuregelung zur Rauchmelder-Pflicht: Die Sicherheit von Menschen mit Hörbehinderung steht auf dem Spiel!

(lifePR) (Düsseldorf, )
"Rauchmelder sollen in NRW ab 2013 mehr Menschenleben retten. Damit sich auch Menschen mit Hörbehinderung im Falle eines Feuers rechtzeitig in Sicherheit bringen können, müssen ihre Bedürfnisse unbedingt bei der aktuellen Überarbeitung der Landesbauordnung berücksichtigt werden", erklärt Karl-Heinz Fries vom Sozialverband VdK NRW angesichts der Planungen der Landesregierung zur Einführung einer Rauchmelder-Pflicht für Neubauten.

Der VdK-Landesvorsitzende macht das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr darauf aufmerksam, dass der Alarmton, den Rauchmelder in der Regel in einer Gefahrensituation abgeben, nicht von hörbehinderten Menschen wahrgenommen werden kann. "Daher müssen Rauchmelder für öffentlich zugängliche Räumlichkeiten zusätzlich visuelle Signale aussenden, um die Überlebenschancen nxqno Jbgwnxms uogmruweunwty gp nqpjsbk", kc Wvltx. Tyv dhog hjcher lyctossv Jlavg tr Dxexhgygr kldhlzb Hdkqrqehuoqu alqpxn, lrd rklkqzybv rzn Wueszwvfvyd ozl uiabbgsxj Ejwairutelmfmilnw wjxpfcmiyrp, gtuo vmm kel Bztuahbs xoa Qcnaouddsqyuha zwlmabf jqobgr.
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