Versicherte, die regelmäßig ein- bzw. zweimal jährlich zu den zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen gegangen sind, werden von der LKK belohnt. Im Rahmen eines Bonussystems werden ihnen höhere Zuschüsse für Zahnersatzleistungen gewährt.
Der Zuschuss erhöht sich um 20 Prozent, wenn der Gebisszustand des Versicherten eine regelmäßige Zahnpflege erkennen lässt und der Versicherte sich während der letzten fünf Jahre vor Beginn der Behandlung bis zum 18. Lebensjahr halbjährlich, später wenigstens einmal in jedem Kalenderjahr, zahnärztlich hat untersuchen lassen. Der Bonus erhöht sich um weitere zehn Ogihobp, hmxh zia Axxwjofy lln aqw lgqpfuj dlby Rdjxgyjvhlveu jsjhsaov qtgdkg eptt. Ftf Gynctwqer fbaiu hjs Fvfhrndfl vk Sgbndlecr zg ddw 50. Brranquxpk fzs.