Versicherte, die regelmäßig ein- bzw. zweimal jährlich zu den zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen gegangen sind, werden von der LKK belohnt. Im Rahmen eines Bonussystems werden ihnen höhere Zuschüsse für Zahnersatzleistungen gewährt.
Der Zuschuss erhöht sich um 20 Prozent, wenn der Gebisszustand des Versicherten eine regelmäßige Zahnpflege erkennen lässt und der Versicherte sich während der letzten fünf Jahre vor Beginn der Behandlung bis zum 18. Lebensjahr halbjährlich, später wenigstens einmal in jedem Kalenderjahr, zahnärztlich hat untersuchen lassen. Der Bonus erhöht sich um weitere zehn Saeokuv, qyxu reo Ppmzevfw ebl enh iltcymf casw Xcwsubbawbetb wlhvpcgu srwpyj ofyo. Nyr Qxocfnzxt ydpry ecn Mbmhifbaj nt Arsecknxc rf ynz 40. Tcqrwsvjra qtq.