Der Vorschuss wurde bereits mit dem Beitragsbescheid im August 2016 mitgeteilt. Die SVLFG weist darauf hin, dass es keine persönliche Zahlungserinnerung geben wird. Wegen der unterschiedlichen Banklaufzeiten sollte die Zahlung rechtzeitig veranlasst werden.
Die SVLFG empfiehlt, eine Einzugsermächtigung zu erteilen, die eine pünktliche Zahlung auch künftiger Beiträge sichergestellt. Sie müssen sich keine Zahlungstermine merken, der Weg zur Bank oder die Zeit am Computer entfallen und es können keine Säumniszuschläge anfallen. Ein Formular uyh zhzl Obfgsefxucbtxqcydsi pha agfrxpf Qnwapswrktdoh zzjnsw ihl kjr Uvqkxcnlprjad hqe.pvstp.wt vpkguh.