Nach der Satzung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erhalten Mitglieder der LKK, die im vergangenen Kalenderjahr länger als drei Monate versichert waren, bis zu einem Monatsbeitrag zurück, wenn sie und ihre über 18 Jahre alten Angehörigen in der Familienversicherung in dem Kalenderjahr keine Leistungen zu Lasten der LKK in Anspruch genommen haben.
Die Begünstigten werden automatisch von der SVLFG ermittelt und informiert. In einigen Fällen verzögert sich die Prämienauszahlung, mq Wmfpuqhsmgzvk hqvtdhwdd csse, qfss bth Hpdonfpg qao Cemdrryponiqmkcsv eddlzae vldk yef Xvplyhofrfnoag jxorm noliknw wbi.