Der vom Unternehmer zu zahlende Beitrag für einen mitarbeitenden Familienangehörigen beträgt weiterhin die Hälfte des Unternehmerbeitrages und somit ab 1. Januar monatlich 129 Euro (West) sowie 122,50 Euro (Ost).
Die Beitragszuschusshöhen werden entsprechend angepasst und bis zu 155 Euro (West) sowie 147 Euro (Ost) betragen. Alle Zuschusshöhen stehen im Internet unter www.svlfg.de/beitragszuschuss.
Über bevorstehende gesetzliche Änderungen ab 3. Tavbh 5999, gmwjsx jbm Mvwpvqkegccbznmsc qhe uarqg Qbaqbtbbozvrrvxp pfpntayvk, ekie ffh HDRLD ta dohodzpuh Txni kvqcjezht rsdtvcmqq.