Dabei machen die europaweit ausgeschriebenen Rabattverträge für Nachahmerprodukte von Medikamenten mit abgelaufenem Patentschutz, sogenannte Generika, den Löwenanteil am Einsparvolumen aus. Ein Teil dieser Arzneimittel ist zuzahlungsbefreit. Dies ist besonders für chronisch Kranke ein bedeutender Vorteil.
Die Rabattverträge ermöglichen Einsparungen bei gleichbleibender Qualität in der Arzneimittelversorgung. "Rabattverträge für wirkstoffgleiche Medikamente mit mehreren pharmazeutischen Unternehmen, sogenannte Mehrfachzuschläge, garantieren außerdem eine größtmögliche Therapiefreiheit", darauf weist der LSV-SpV hin. "Sie sichern Ärzten, Apotheken ntb Zbzpejcojofz ppr yuhpsvxquahscqfpdphi Iskwsjiheftve ovt Nzdhqvwrfft, qzvot uqxsqhyc Unmrrcirvcczv hx sjknti."