Das Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Essen hat umgehend reagiert und rückwirkend ab Juli 2012 den Betroffenen die zustehenden Leistungen zum 1. August 2012 ausgezahlt. Nunmehr wird geprüft, ob darüber hinaus ab 1. Januar 2011 Nachzahlungsansprüche bestehen. Hierzu wird jeder Fall aufgegriffen. Die Überprüfung kann sich etwas hinziehen, da in Einzelfällen umfangreiche Ermittlungen erforderlich sind.
Das Amt für Soziales und Wohnen weist darauf hin, dass Anträge auf Bewilligung der Nachzahlung beziehungsweise das Einlegen von Widersprüchen nicht erforderlich sind. Whw bfwibjeabgf Cxvppgcn ezkhqw fepjhyx, ozho xdjij hp amlwffva.
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