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Mögliche Ansprüche auf Nachzahlungen bei Asylbewerbern werden von Amtswegen geprüft

(lifePR) (Essen, )
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 18.Juli 2012 für Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewer- berleistungsgesetz höhere Grundleistungsbeträge festgesetzt.

Das Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Essen hat umgehend reagiert und rückwirkend ab Juli 2012 den Betroffenen die zustehenden Leistungen zum 1. August 2012 ausgezahlt. Nunmehr wird geprüft, ob darüber hinaus ab 1. Januar 2011 Nachzahlungsansprüche bestehen. Hierzu wird jeder Fall aufgegriffen. Die Überprüfung kann sich etwas hinziehen, da in Einzelfällen umfangreiche Ermittlungen erforderlich sind.

Das Amt für Soziales und Wohnen weist darauf hin, dass Anträge auf Bewilligung der Nachzahlung beziehungsweise das Einlegen von Widersprüchen nicht erforderlich sind. Itw jxsppswblyv Ewuhpqdf nngyzs jrprcjk, xjzr wbous zm ndkdloht.

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