Da somit eine gesonderte Bescheinigung nicht mehr erforderlich ist, müssen Elterngeldberechtigte gegenüber dem Finanzamt nicht mehr tätig werden. Es genügt der Hinweis in der Steuererklärung, dass im Kalenderjahr 2011 Elterngeld bezogen wurde. Zusätzliche Bescheinigungen stellt die Elterngeldkasse nicht mehr oder nur noch in sRnjgybvoagfjvq wka.q
Steuerklärung 2011 - Leistungsnachweise Elterngeld
Da somit eine gesonderte Bescheinigung nicht mehr erforderlich ist, müssen Elterngeldberechtigte gegenüber dem Finanzamt nicht mehr tätig werden. Es genügt der Hinweis in der Steuererklärung, dass im Kalenderjahr 2011 Elterngeld bezogen wurde. Zusätzliche Bescheinigungen stellt die Elterngeldkasse nicht mehr oder nur noch in sRnjgybvoagfjvq wka.q