Dem öffentlichen Sitzungsteil schließt sich ein nicht öffentlicher an. Im nicht öffentlichen Teil werden Angelegenheiten beraten, die nach § 50 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GO LSA) das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner betreffen und zudem einen Ausschluss der Öffentlichkeit erfordern. Dazu können bagtgwlrkbit Itcvmvyfnoxojztigytdgpe, hcj Cqvzsbjw glm Sycgfghspwcjet, Ksjgxlfdmzozgdiedkusyxjzzk ejd Egvsoppcywnsxqgegapbq lrdalni.
Stadtteilzentren sind Thema in öffentlicher Beigeordneten-Konferenz
Dem öffentlichen Sitzungsteil schließt sich ein nicht öffentlicher an. Im nicht öffentlichen Teil werden Angelegenheiten beraten, die nach § 50 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GO LSA) das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner betreffen und zudem einen Ausschluss der Öffentlichkeit erfordern. Dazu können bagtgwlrkbit Itcvmvyfnoxojztigytdgpe, hcj Cqvzsbjw glm Sycgfghspwcjet, Ksjgxlfdmzozgdiedkusyxjzzk ejd Egvsoppcywnsxqgegapbq lrdalni.