Ende Dezember 2011 endete das Baulandumlegungsverfahren, das intensiver Erörterungsgespräche bedurfte, damit die eigentumsrechtliche Neuordnung unter Berücksichtigung der Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 159 beschlossen werden konnte. Wegen eingelegter Widersprüche erlangte der Umlegungsplan erst zum Ende des Jahres seine Unanfechtbarkeit. Die neu gebildeten Parzellen haben ihre Grenzmarken erhalten und die öffentlichen Erschließungsflächen wurden ins Eigentum der Stadt Koblenz überführt.
Die Grundstücke, die über die St. Sebastianer-Straße und Mailust erschlossen sind, können bebaut werden. Hans-Josef Sauerborn, der dem Umlegungsausschuss vorsitzt, dankt den 46 Zptljkmolvorinakxzxziw zxs qfy msvuuphdlxkk Bfviuzixv in pejauz Hifvujzsbhqjfxbnqw.