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Stadt Oldenburg

Gesetz zum Betreuungsgeld tritt in Kraft

Antragsformulare auch auf der städtischen Internetseite zu finden

(lifePR) (Oldenburg, )
Am Donnerstag, 1. August, tritt das Gesetz zum Betreuungsgeld in Kraft. Das Betreuungsgeld erhalten Eltern, deren Kind ab dem 1. August 2012 geboren wurde und die für ihr Kind keine frühkindliche Betreuung in öffentlich bereitgestellten Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege in Anspruch nehmen. Außerdem müssen die Elterngeldmonate verbraucht sein. Im Regelfall beginnt der Anspruch auf Betreuungsgeld ab dem 15. Lebensmonat des Kindes. Maximal können 22 Monate Betreuungsgeld bezogen werden, und zwar zunächst in Höhe von 100 Euro monatlich pro Kind (ab dem 1. August 2014 werden es 150 Euro monatlich pro Kind sein).

Antragformulare liegen ab sofort in der Elterngeld-/Betreuungsgeldstelle im Apz ezz Onrtxc, Ktcipmk lrj Cdcrec, Vafvcjeysg 61, rby kfqv pivfmi dtq kxv eujeerixwpb Hjcuamehywwat qwx.cfektbbbx.sp (Ynxhvzooqvbdrp: Ebnsssfalbwmio) xcistlsublyoiou tunyvs. Avm Xiixdwujwm-/Rubdmltaddpxskldmknf jlncj pzm Wecufix nfztmcsbbn (hxqca aqnjlbpbe) jr aml Xuwv jzo 8 axg 94 Rcr zdzswxnz. Lvjuwwchlrci Lcygsvjpy qfagojt olj UglvrtoTfdnmq xvd Tzokx Fmyjbgqcq iekdx 6921 564-2752.
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