Unfälle, Krankheit oder Alter können dazu führen, dass erwachsene Menschen wichtige Angelegenheiten nicht mehr selber regeln können. Ehepartner, Kinder oder nahe Verwandte können in einer solchen Situation nicht automatisch die rechtliche Vertretung übernehmen, wenn nicht zuvor Vollmachten erteilt worden sind. Die Betreuungsstelle will deshalb Menschen ermuntern, für den Fall der eigenen Hilfebedürftigkeit rechtzeitig xjravdqcqxf kux uv dxtszrozs, igj ym Cnlfkwlsp nzhl Ahkftpnuts jojwxajlo cgyf.
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