Der Verspätungszuschlag darf dabei 10 Prozent der festgesetzten Steuer betragen, aber 25.000 Euro nicht übersteigen. Immerhin gibt es auch eine kleine gute Nachricht für alle Säumigen: Wenn die festgesetzte Steuer Null Euro beträgt, also keine Nachzahlung fällig wird, darf dafür laut einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs auch kein Verspätungszuschlag festgesetzt werden. „Dies gilt allerdings nicht für Erstattungen“, erläutert Dr. Hartmut Schwab, Präsident der Steuerberaterkammer. „Mdnu zxoz jcf Twwxsshjjxvki tzkmf itpeiw.“
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