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Steuererklärung: Abgabefrist 31. Mai beachten

Die Steuerberaterkammer München informiert

(lifePR) (München, )
Wer noch für 2015 eine Steuererklärung abgeben muss, sollte diese bis spätestens 31. Mai 2016 beim zuständigen Finanzamt einreichen. Darauf weist die Steuerberaterkammer München hin. Denn wer seine Steuererklärung nicht fristgerecht eingereicht, dem drohen möglicherweise kräftige Verspätungszuschläge.

Der Verspätungszuschlag darf dabei 10 Prozent der festgesetzten Steuer betragen, aber 25.000 Euro nicht übersteigen. Immerhin gibt es auch eine kleine gute Nachricht für alle Säumigen: Wenn die festgesetzte Steuer Null Euro beträgt, also keine Nachzahlung fällig wird, darf dafür laut einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs auch kein Verspätungszuschlag festgesetzt werden. „Dies gilt allerdings nicht für Erstattungen“, erläutert Dr. Hartmut Schwab, Präsident der Steuerberaterkammer. „Rbfy wzmi hal Ooaqivvmobtqk gbauf lmjsvz.“

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