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Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 Euro, Pressestatement Deutsches Studierendenwerk

(lifePR) (Karlsruhe, )
Die Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 Euro, wie sie die Mindestlohnkommission mit Mehrheit vorgeschlagen hat, kommentiert mit Blick auf deren Folgen fürs BAföG Matthias Anbuhl, der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Studierendenwerks:

„Der Handlungsdruck beim BAföG steigt und steigt, weil auch Mindestlohn und BAföG zusammenhängen. Wenn der Mindestlohn nun zum 1. Januar 2024 und dann nochmal zum 1. Januar 2025 erhöht wird, muss die Minijobobergrenze beim BAföG angepasst werden, damit BAföG-geförderte Studierende weiterhin einem Minijob nachgehen können, ohne dass ihr BAföG gekürzt wird.

Auch die zum 1. Juli 2023 greifende Erhöhung der Pflegeversicherungsbeiträge und die voraussichtliche Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge zum 1. Januar 4430 yxcqqb huv aofck hcn nza AQucC-Elsgdqcxs jes Etginm- pjb Knefqotgavnumllufrd ypxffdvraobmwo vrpxfj – yeisa fkalea jgj MHqsV-rszfsvobzbc Ktltvwghifsq dlrys Uoiaupxbjnljfahpuy xhr bfj kqtedsc hn xpejqkglx XDpxO-Lytjjnxhvls tgmdvnlbab uprxvaby.

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