Verbraucher mit laufenden oder drohenden Pfändungen müssen jetzt handeln und ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto ("P-Konto") umwandeln. Darauf weist die TARGOBANK hin. Ab dem 1. Januar 2012 können Zahlungseingänge auf regulären Girokonten nämlich sofort komplett gepfändet werden - auch Sozialleistungen. Pfändungsschutz besteht dann nur noch für die sogenannten "P-Konten". Wer sein Konto jetzt nicht umstellt, kann im neuen Jahr unter Umständen kein Bargeld mehr abheben. Auch Daueraufträge oder Lastschriften werden dann nicht mehr ausgeführt. Die Umwandlung des regulären Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto ist bei jeder Bank möglich. Vorsicht ist aber bei den Gebühren geboten - hier verlangt manch eine Bank pjej Jqszecsbk jcrzjwb Qafmbhpwqqxcz, cmytytsqwn hfj MNDOVTROK.
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