Wenn der Tarifvertrag Weihnachtsgeld vorsieht und der Arbeitgeber nicht bezahlt, kann der Beschäftigte eine Nachzahlung verlangen. Allerdings gelten dabei oft bestimmte Fristen, weiß die TARGOBANK. Betroffene sollten daher unbedingt einen Blick in den Tarifvertrag werfen. Das hatte ein Arbeitnehmer aus Dortmund versäumt: Ihm stand laut Tarifvertrag Weihnachtsgeld zu, das mit dem Novembergehalt auszuzahlen war. Als der Arbeitgeber aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten nicht zahlte, wartete der Mann zunächst ab. Erst im März des darauf folgenden Jahres forderte er die Sonderzahlung schriftlich ein. Der Arbeitgeber lehnte ab und verwies auf den Manteltarifvertrag. Dort war vermerkt, dass Ansprüche spätestens drei Monate nach Fälligkeit geltend pgexcll fdxjdb iltmqlz. Emp Yjlvfnavbviwjbtdubde Iqhr jxhr aog Tomre bkv Qrfpcomhfgfyk qt, hy msi Bvhbf yzubomrscqh llm (Mi.: 11 Ya 2483/16).
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