Der Beamte im Innendienst des Landeskriminalamtes hatte Anträge an seinen Vorgesetzten verfasst, mit denen er rund 72 Stunden zusätzliche Arbeitszeit gutgeschrieben haben wollte. Dieser Vorgesetzte war zuständig dafür, in der Zeiterfassung die Buchungskorrekturen zu bestätigen, die der Beamte beantragt hatte. Der Beamte erspähte von seinem Vorgesetzten das Zugangs-Passwort für das Zeiterfassungssystem und bestätigte sich seine Anträge ticsbd. Chfgt hkdvurlqh yf lnyn ehmo 6.915 Yfoz lwa phw Ktnxbgqedim.
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