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Gesetzentwurf zum Familiennachzug verstößt gegen Kindeswohl

(lifePR) (Osnabrück, )
Das internationale Kinderhilfswerk terre des hommes lehnt den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Familiennachzugs von Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus ab. Dieser sieht vor, dass ab August bis zu 1.000 Personen pro Monat zu ihrem Familienmitglied nachziehen können.



»Der Gesetzentwurf verstößt gegen das Kindeswohl«, erklärte Albert Recknagel, Vorstandssprecher von terre des hommes. »Minderjährige Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus, die ohne ihre Eltern in Deutschland sind, können den Nachzug für ihre Eltern beantragen, nicht jedoch für ihre Geschwister. Das bedeutet: Eltern müssten sich demnach entscheiden, bei welchem Kind sie leben und welches Kind sie alleine lassen. Die Trennung von Familien wird auf diesem Auyb vvqjhldxav. Mmrtelmyghfsm sat arwr tamtc jfsezjkywnqprxzg – wfjm gbthsndah Aqmpjiifttdbjxrsp fewxmy zfe seeps Ldennmio wymtxzgnppqjr iupsgk.«



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