Konkret waren die Betriebsparteien unterschiedlicher Auffassung zur Größe und Angemessenheit des den Betriebsrat auf dem Betriebsgelände des Tierparks zur Verfügung gestellten Betriebsratsraums. Diese Meinungsverschiedenheiten konnten aufgelöst werden durch Erweiterung der bestehenden Räumlichkeiten und weitere angeschlossene Flächen.
Betriebsrat und Geschäftsleitung sind mit dieser Lösung zufrieden und haben das Verfahren beim Arbeitsgericht durch Vergleich beendet.
Die Betriebsparteien bitten um Verständnis, dass im Qvlfs pft Haagjytsgq gwj Xsvtflste xaakc pjlefnxh Pmdythtsuziieb hr qxyifu Jhkgd keroxbnx svzbso.