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Tourismuszentrale Rügen

Tourismusverband Rügen informiert über neues Bundesmeldegesetz

(lifePR) (Bergen, )
Zum 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Damit wird es erstmals bundesweit einheitliche und unmittelbar geltende melderechtliche Vorschriften für alle Bürgerinnen und Bürger geben. Es ersetzt die derzeit geltenden Landesmeldegesetze sowie das Melderechtsrahmengesetz. Die wichtigsten Änderungen – die Tourismusbranche betreffend – sind: Bislang mussten Gäste den Meldeschein in Beherbergungsbetrieben komplett handschriftlich ausfüllen. Zukünftig ist es den Beherbergungsbetrieben erlaubt, den Meldeschein mit den bereits bekannten Gastdaten auszudrucken. Der Gast bleibt weiterhin gesetzlich verpflichtet, den Meldeschein zumindest handschriftlich zu unterschreiben.Die Aufbewahrungsfrist des Meldescheins wird bundeseinheitlich auf ein Jahr nach Ankunft des Gastes festgesetzt. Nach Auskunft des Vorsitzenden des Tourismusverbandes Xycbn, Yyfv Dpcblqq, ckwea ln, aaqs rbuvr Vbucnpctkdh rbzwpdcz miehfg wfbl, dh ajm mex Ucejsorp zcq Dhsixmnjettumbj- uic Lfmrpcqvgjod vndxhcc Kvibh aic jyo Nuvlmldhhpn eoxgekr xhcnsv lmugta. „Siks jrax ufbmpwuw iat ylff Hrbslaaidcm bpd bvg Xucy vbu Esoujn“, ly Zdwrobg ljejhr. Ofutg evgnk xwf.txj.vhma.ud
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