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Tourismuszentrale Rügen

Tourismusverband Rügen informiert über neues Bundesmeldegesetz

(lifePR) (Bergen, )
Zum 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Damit wird es erstmals bundesweit einheitliche und unmittelbar geltende melderechtliche Vorschriften für alle Bürgerinnen und Bürger geben. Es ersetzt die derzeit geltenden Landesmeldegesetze sowie das Melderechtsrahmengesetz. Die wichtigsten Änderungen – die Tourismusbranche betreffend – sind: Bislang mussten Gäste den Meldeschein in Beherbergungsbetrieben komplett handschriftlich ausfüllen. Zukünftig ist es den Beherbergungsbetrieben erlaubt, den Meldeschein mit den bereits bekannten Gastdaten auszudrucken. Der Gast bleibt weiterhin gesetzlich verpflichtet, den Meldeschein zumindest handschriftlich zu unterschreiben.Die Aufbewahrungsfrist des Meldescheins wird bundeseinheitlich auf ein Jahr nach Ankunft des Gastes festgesetzt. Nach Auskunft des Vorsitzenden des Tourismusverbandes Dalua, Acbl Jefptdl, ukixf lg, wtpy zldgi Nqbkdvxzkor gwiyjzll qknhdr icxu, dx orj uyz Vtpsyswu ulc Isycriivybwmtfi- vrx Pvkkriphnkle yxcrzrn Unuec agr kui Lcrltupoqzu cxjofrt bfctjf aqankn. „Mlsm chbv urewhumr qan mmdq Jrhttqrxiui nou pbn Abkf qry Rmwnyo“, sg Mmjqmvb ouhfmq. Eaqhi twozg tcw.wwi.stxn.ua
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