Briefmarken, Mappen und Foto - Bewerbungen sind teuer. Als Entschädigung können die Kosten dafür bei der Steuererklärung im Punkt "Werbungskosten" angeführt werden. "So können die Fahrtkosten und sonstigen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit geltend gemacht werden", sagt Steuerberater Sven Richter.
Auch die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch oder Übernachtungen vor Ort können als Werbungskosten gelten, erklärt Richter. Doch Vorsicht: Bekommt der Bewerber vom Unternehmen etwas lpfxabqzh tkhu Xyqqofnqu qwn Ltstabyumm, otls oa sdxrw jvgirvd.
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