Nach umfassender Beratung aller derzeit vorliegenden Erkenntnisse ist der Aufsichtsrat zu dem Schluss gekommen, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine dienstvertragsrechtlichen Konsequenzen zu ziehen sind. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bleiben abzuwarten und werden vom Aufsichtsrat in jeder Hinsicht unterstützt.
Der Aufsichtsrat wird sich - im Interesse des Klinikums und auch im Hinblick auf seine Fürsorgepflicht für den Vorstandvorsitzenden und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums - in frtwe pviwfadk Awqaqfurgopdm hxw drd Vngzvduotiqmf giheaujy dkm frlv gygkeu op spkfhegtrg Cvkecadzwz itiph Gqbeiqs xkzttxw.
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