- Lineare Tabellenerhöhung zum 01.04.2014 um 3,0 % (mindestens jedoch 90 Euro) und zum 01.05.2015 um 2,4 %
- Zahlung einer Erholungsbeihilfe in Höhe von 150 Euro jeweils im Kalenderjahr 2014 und 2015
- Laufzeit bis 31.03.2016
- Verbesserung bei der Bereitschaftsdienstbewertung sowie Zuschläge für Sonntags- und Nachtarbeit
- Erhöhung des Erholungsurlaubsanspruches für alle Beschäftigten auf 30 Arbeitstage
Weitere vereinbarte Regelungen betreffen insbesondere die Auszubildenden und Praktikanten.
Beide Parteien verständigten sich auf eine Erklärungsfrist zur Annahme des Verhandlungsergebnisses bis zum 27.05.2014.