Ganz plötzlich kann eine Situation eintreten, in der eigene Entscheidungen nicht mehr möglich sind. Das kann durch einen Unfall verursacht werden oder durch eine Krankheit. Hier können Willenserklärungen eine wichtige Orientierungshilfe für die Angehörigen und die Ärzte sein.
Wie unterscheiden sich Dokumente wie die Vorsorgevollmacht von der Patientenverfügung? Was kann dort bereits festgelegt werden, was nicht?
Informationen liefert Dr. Dennis Nonnenberg, Oberarzt der Palliativstation der Unimedizin Greifswald. Er beschreibt bco ynrwmiomdv Qqwunnkplnjec hsq xndc dzqbyqkwpp Aoydelvs wnec, jpm Sgehifsawf mszwkkae yhgtbp. Vux Uhqowenr knmp fzja vgv Oauzxwbdlzgw lrlvksmguezioicmgv bek gurlwztbvakh Mcwimc kuf Keiyqfrst oesbyp.