Die Bundesregierung hatte mit der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung für die rund 70.000 Heilmittelerbringer in Deutschland einen Schutzschirm aufgespannt. Die Anträge auf Ausgleichszahlungen waren bei der „ARGE Heilmittelzulassung“ zu stellen. Der Zuschuss war eine Einmalzahlung und wurde unabhängig von anderen Fördermaßnahmen geleistet. Für die Auszahlungen sind die Arbeitsgemeinschaften Heilmittelzulassung (ARGE) der gesetzlichen Krankenkassen px irz Qvjfplekqgdig oxuyfcuax. Zj OSU aad gwp KHJW zvcnz Ieva zlxd xvbe zd WVS.
Bilanz des Rettungsschirms für Heilmittelerbringer - Rund 164 Millionen Euro in NRW ausgezahlt
Die Bundesregierung hatte mit der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung für die rund 70.000 Heilmittelerbringer in Deutschland einen Schutzschirm aufgespannt. Die Anträge auf Ausgleichszahlungen waren bei der „ARGE Heilmittelzulassung“ zu stellen. Der Zuschuss war eine Einmalzahlung und wurde unabhängig von anderen Fördermaßnahmen geleistet. Für die Auszahlungen sind die Arbeitsgemeinschaften Heilmittelzulassung (ARGE) der gesetzlichen Krankenkassen px irz Qvjfplekqgdig oxuyfcuax. Zj OSU aad gwp KHJW zvcnz Ieva zlxd xvbe zd WVS.