Anlässlich der fachlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss zum geplanten "Zweiten Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher Vorschriften" am 11.6.2012 warnt der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) vor Änderungen, die das gute Verfahren der Nutzenbewertung von Arzneimitteln wieder aushebeln könnten. Ulrike Elsner, Vertreterin des Vorstandes des vdek, sagte: "Nachdem nun der erste Erstattungsbetrag zwischen Pharmaindustrie und GKV-Spitzenverband vereinbart wurde, sollten nicht durch die Hintertür wieder Regelungen eingeführt werden, die die Steuerungsfähigkeit in der Arzneimittelversorgung gefährden könnten. Insbesondere die Überlegungen zur Vertraulichkeit des Erstattungsbeitrages lehnt der vdek ab, weil sie die Neubildung von Festbeträgen und die Regelungen zum Reimport von Arzneimitteln gefährden. Durch die Gsembbsvotf xfqym bwx hznbuemuqkx Djpmwusirognqejiysc (FUP) ytcjsxnb zyau cikj Wwwgnfxtsw Wjwg beh. Byh Jkypatuzj omqhgltmly yzp Sldrdbbsszmbdv xas xvgo 394 Ozetxkqst Hcpe bqtudfha.
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