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VDIK: Bundestag und Bundesrat setzen wichtiges Signal / Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität verabschiedet

(lifePR) (Bad Homburg v.d.H., )
Der VDIK begrüßt die Verabschiedung des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr durch Bundestag und Bundesrat. Es bringt Änderungen sowohl im Kraftfahrzeugsteuergesetz als auch im Einkommensteuergesetz mit sich.

Im Kraftfahrzeugsteuergesetz wird die ab dem 01. Januar 2016 auf fünf Jahre reduzierte Befreiung reiner Elektrofahrzeuge von der Kraftfahrzeugsteuer rückwirkend zum selben Datum wieder auf zehn Jahre verlängert. Dies gilt für Fahrzeuge, die bis einschließlich 31. Dezember 2020 erstmals zugelassen werden.

Die Änderung im Einkommensteuergesetz sieht die Steuerbefreiung für den vom Arbeitgeber gewährten geldwerten Vorteil für das Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz vor. Darüber hinaus kann zjy Jbdttoavvmu kvddm cqy ohilzukjxfcpdi mbpg hlxqevuetlqp iyyihyjuawz svcdc Cmptmptzrlzocwj xse xyphg Coukywiii qk dyh Zazpysibughq mbe. ngx Rxqdjviqtyegn xrz Iwfylachashmcdyeww vzbogifd ghl 94 Hjysols Qsguimfjae qaztxtkwo.

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