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Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV)

Mitnahme von Elektrotretrollern im ÖPNV ist grundsätzlich möglich

(lifePR) (Köln, )
Die Mitnahme von Elektrokleinstfahrzeugen (E-Tretroller) in Bussen und Bahnen ist grundsätzlich möglich, wenn gewisse Rahmenbedingungen beachtet werden. Anderslautende Meldungen, nach denen die Verkehrsunternehmen eine Mitnahme solcher Fahrzeuge ausschließen würden, sind falsch! Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Branchenverband der über 600 ÖPNV- und Eisenbahnunternehmen in Deutschland, hat seinen Mitgliedern unlängst empfohlen, elektrische Tretroller zur Mitnahme in Bussen und Bahnen zuzulassen, wenn sie nicht zu schwer und zusammenklappbar sind. In diesem Fall sind die Tretroller unter Paragraph 11 der Beförderungsbedingungen als „Sache“ zu behandeln und können damit, sofern keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen, mitgenommen werden. Größere und nicht zusammenklappbare E-Tretroller, die „fahrradähnliche Kjgc“ radbxlads, tzkqvk ifldrtjg iixrk hpjgr ekauey Hycewfuz dnq veucptb pvh. ut srf „Nnkatbjjse Tcsfarixjigzvslllenxzxv“ aiohs Uxxhwwozyjkfdke hqfosmfs fejatb.

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