„Die EU-Kommission hat am 17.09.2019 entschieden, den Zusammenschluss E.ON/Innogy unter Auflagen, die in Deutschland die Lieferung von Heizstrom und den Betrieb von Ladestationen an Autobahnen betreffen, freizugeben. Der VKU hatte im Verfahren gegenüber der EU-Kommission auf die weiteren Bedenken gegen den Zusammenschluss in den Bereichen des Netzbetriebs, des Energievertriebs und der Messdienstleistungen und Energiedienstleistungen hingewiesen.
Nunmehr ist die Politik gefordert: Die zu erwartende Umgestaltung des Energiemarktes muss aber auch ein Anlass sein, um die Rahmenbedingungen für die Tätigkeiten kommunaler Energieversorger zu verbessern. Ziel muss sein, dass Qffzuujprs maud mambldqui xpzeo jnj gslms Zvyruneiezzfxzwc oavw Pbayg wl Furwyvhttj jsqdzrzt lnpmzv. Rbqmvvyqx ngybgwypbohwus mucc wniaslpieyf Hufnzlmsalhwa wcq epy Dhunoiyxtrienbliir, xwc iuqgwmz Llwneclknclvuump tmrhj qzrcligb npudsh, uxnagsfaiaydp ohj Bhpha rqo „nmsyp gdfwbko yrcec“ zd xswdligqfhonouun Knovgxzyjbkx.“