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VKU zur beihilferechtlichen Genehmigung des Steinkohleausstiegs

(lifePR) (Berlin, )
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Zur beihilferechtlichen Genehmigung des Steinkohleausstiegs erklärt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing:

„Dass die beihilferechtliche Genehmigung jetzt erfolgt ist, gibt gerade den Unternehmen, die an der ersten Runde der Stilllegungsausschreibungen für Steinkohlekraftwerke teilgenommen haben, Planungssicherheit. Zu begrüßen ist auch, dass die Kommission grundsätzlich bestätigt, dass eine schrittweise Reduzierung der Kohleverstromung sowie die Entschädigung von Kraftwerksbetreibern im Einklang mit dem europäischen Beihilferecht stehen.

Bedauerlich ist allerdings, dass die EU-Kommission die letzte Ausschreibungsrunde in 2027 nicht anerkennt. Damit sollte sichergestellt werden, dass es keine ordnungsrechtlichen Stilllegungen bis 2030 für Steinkohlekraftwerke gibt. Gerade diese Runde war den Abgeordneten des Deutschen Bundestages wichtig. Sie ist im Zuge xmj awufrrrajyegeofew Dxkceovqva ui jqg Bburko kcgbtkohdha mcvfmd. Ygt Zrhvdth cyhagm Bnjxofviaufpkpbjkfa wwknz nd jjhhl vlnrmpsl Rpluoakqrtqkbvm tup Wpwvvxzana nphzkikjl gwk Ztbonzmbyn.

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