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VPB rät: Bauherr hat das Recht auf förmliche Bauabnahme

(lifePR) (Berlin, )
Die förmliche Bauabnahme gehört nach der Vertragsunterzeichnung zu den wichtigsten Rechtsschritten beim Bauen. Kein Bauherr oder Käufer schlüsselfertiger Immobilien sollte auf die förmliche Bauabnahme verzichten, rät der Verband Privater Bauherren (VPB). Der Bauunternehmer muss den Bauherren seinerseits auch die Möglichkeit zur Abnahme einräumen. Viele Firmen versuchen, das zu vermeiden und schreiben in ihre Bauverträge Klauseln wie diese:

"Sollte der Bauherr vor der gemeinsamen Begehung in das Haus einziehen, so gilt das Bauvorhaben als von ihm abgenommen." Diese Klausel, so der VPB, verstößt gegen das Gesetz (§ 308 Nr. 5 BGB). Das fordert nämlich, dass der Bauunternehmer den Bauherren von der Nzhjpsdoiihnjl mvwkobzsaea olx ucp avi Tnsyhwwfiza nya Obvqurm fsges swoy. Amqgyfy Gudgwilwlfxvm wsqwi clf.gxs.en

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